Am 27. März 2012 hat der Grosse Rat das neue Hundegesetz verabschiedet. Dieser Erlass enthält verschiedene Artikel, welche den Regierungsrat beauftragen, ausführendes Recht zu erlassen. Die Volkswirtschaftdirektion hat nun eine Vorlage erarbeitet, welche diese Punkte regelt. Zudem hat sie Regelungspostulate berücksichtigt, die im Vernehmlassungsverfahren zum Hundegesetz vorgebracht sind. Die Ausführungsbestimmungen zum Hundegesetz sind in der Kant. Tierschutzverordnung vom 21.1.2009 aufgenommen worden. Der BEJV hat nun die Möglichkeit, im Rahmen des Konsultativverfahrens zu den Änderungen in der Kant. Tierschutzverordnung Stellung zu nehmen.