In den Festlegungen zur Jagd 2014 wurde lediglich der neue Grenzverlauf des erweiterten Wildraum 11 beschrieben. Das Jagdinspektorat hält fest, dass die Grenzen des Eidg. Jagdbanngebiets Augstmatthorn weiterhin gelten und die Jagd innerhalb des Eidg. Jagdbanngebiets Augstmatthorn nicht zulässig ist.
Jagdinspektorat des Kantons Bern